Der Heilpraktiker

Über den Beruf des Heilpraktikers erhalten Sie hier einige grundlegende Informationen nach denen ich gelegentlich gefragt werde.

In Deutschland gibt es zwei eigenverantwortlich und selbständig tätige Heilberufe: der approbierte Arzt und der staatlich zugelassene Heilpraktiker. Sie dürfen Behandlungen eigenständig ausführen und eine Diagnose stellen. Alle anderen Gruppen, wie z.B. Physiotherapeuten und Masseure, sind an eine Weisung von Ärzten oder Heilpraktikern gebunden.

Hinsichtlich ihrer Sorgfaltspflicht werden an die Heilpraktiker dieselben Anforderungen gestellt wie an den approbierten Arzt gestellt. Heilpraktiker und Ärzte unterscheiden sich in ihrer Ausbildungen entsprechenden Prüfungen, Abrechnungsmöglichkeiten, Befugnissen etc.. Doch muss der Heilpraktiker beispielsweise wie der Arzt seine Patienten ausführlich über die Risiken einer Therapie informieren.


Ausbildung zur Heilpraktikerin / Heilpraktiker

Viele Heilpraktiker durchlaufen ihre Ausbildung in zwei Etappen. Die medizinische Grundausbildung erfolgt im Rahmen des Besuchs einer Heilpraktiker-Schule, die mit einer Prüfung zum staatlich anerkannten Heilpraktiker endet.

Für die sogenannte „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“, das bedeutet die Heilkunde ausüben zu dürfen, muss der angehende Heilpraktiker eine Prüfung bestehen. Vor dem Gesundheitsamt und Amtsärzten sind Fachgespräch, schriftliche und mündliche Prüfungen und auch praktische Demonstrationen abzulegen.

Prüfungsgegenstände sind dabei unter andrem:

  • Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und pathologische Anatomie
  • allgemeine Krankheitslehre, Unterscheidung und Erkennung von sogenannten Volkskrankheiten
  • psychische Krankheiten
  • Erstversorgung und Erkennung lebensbedrohender Zustände und akuter Notfälle
  • Methoden der Krankenuntersuchung und Erhebung einer Anamnese
  • Desinfektion, Praxishygiene und Sterilisation
  • Anwendung grundlegender invasiver Maßnahmen
  • Injektions- und Punktionstechniken
  • grundlegende Laborwerte
  • medizinische Fachterminologie
  • Berufs- und Gesetzeskunde sowie rechtliche Grenzen der nicht ärztlichen Ausübung der Heilkunde
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktiker

Nach der Prüfung erfolgt meist eine Spezialisierung und Fortbildung der Heilpraktikerin bzw. des Heilpraktikers in einem oder mehreren naturkundlichen Verfahren. Detaillierte Informationen erhalten Sie z.B. über diesen Link:
http://www.freieheilpraktiker.com/Patienteninfo/Ausbildung/Ausbildung


Naturheilkundliche Ausbildung

Die naturheilkundliche Ausbildung der Heilpraktiker ist nicht in der Weise geregelt, wie deren Ausbildung und amtsärztliche Prüfung. Es ist den Heilpraktikern freigestellt welche naturheilkundlichen Kenntnisse sie im Einzelnen erwerben. Dies geschieht meist in langjährigen Seminaren und wird ergänzt durch Wochenendkurse und Selbststudium. Das Thema Fortbildung ist für mich als Heilpraktikerin dabei eine Selbstverständlichkeit.

Sie dürfen mich als Patient gerne darauf ansprechen, welche Ausbildungen ich habe und Fortbildungen ich besuche.

Meine naturheilkundliche Ausbildung entspricht dem Spektrum der Leistungen meiner Praxis und wie ich sie auf meiner Internetseite beschreibe:

  • Klassische Homöopathie
  • Wirbelsäulentherapie nach Dorn
  • Energiearbeit nach Martin Brune

Sie können mich auch auf andere Heilverfahren ansprechen wie 

  • Bachblüten-Therapie,
    die mit der Homöopathie verwandt ist

Eine interessante Übersicht über naturheilkundliche Therapiemethoden und -Verfahren erhalten Sie z.B. hier:
http://www.heilpraktiker.org/therapiemethoden-uebersicht



Vor dem ersten Besuch - und gerne jederzeit

Wenn Sie sich entscheiden möchten, ob Sie meine therapeutischen Leistungen in Anspruch nehmen wollen, helfen Ihnen vielleicht diese Gedanken:

  • Fragen Sie mich nach meiner Berufserfahrung, meiner Expertise und meiner Aus- oder Fortbildung.
  • Sprechen Sie mich auf die Kosten der Behandlung an. Ich erläutere Ihnen diese auch meinerseits gerne vor der Behandlung.
  • Die Abrechnungsmodalitäten von Krankenkassen sind so verschieden, wie es Krankenkassen und Zusatzversicherungen. Zu einigen kann ich Ihnen meine Erfahrungen weitergeben.
  • Im Bedarfsfall mache ich auch Hausbesuche.
  • Die meisten Heilpraktiker sind in Berufsverbänden organisiert und handeln nach Regeln die sie sich gegeben haben. Die beruflichen und ethischen Grundlagen und Standards meines Berufsverbandes können Sie diesen Internetseiten entnehmen:
    http://www.freieheilpraktiker.com/Patienteninfo/Berufsordnung
    http://www.freieheilpraktiker.com/Patienteninfo/Ethische-Grundlagen

 

… und seien Sie immer versichert

Ich sage Ihnen offen und ehrlich, welche Möglichkeiten zur Therapie ich für Sie sehe und mache Ihnen keine falschen oder überzogenen Heilungsversprechen.

Es entspricht meinem eigenen Anspruch und auch der Rechtsprechung, dass bei einer schweren Erkrankung der Besuch eines Heilpraktikers eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen kann. Andererseits kommen viele Patienten zu mir, weil Ihnen von Ärzten bisher nicht geholfen werden konnte. Vor allem finde ich persönlich immer wieder, dass sich beide Berufsgruppen ergänzen.


Mein berufliches Ziel ist die Heilung von Menschen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute zu Ihrer Gesundheit. 

Herzlichst Ihre
Martina Frey
Heilpraktikerin, Bad Vilbel